Jeder, der eine Firma gründen möchte oder sich selbstständig machen will, macht sich natürlich auch Gedanken über die zu erwartenden Steuerbelastungen oder was ihm bleibt, wenn die Gründung schief geht. Dabei überlegen sich viele, dass es ja eigentlich auch ein steuerfreies Existenzminimum gibt. Doch wie hoch ist das? Und was hängt da eventuell dran bzw. welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Und was ist das Existenzminimum überhaupt? Besonders die Diskussionen um den Regelsatz für Hartz IV lenken immer wieder den Blick auf das Existenzminimum und den steuerlichen Freibetrag.
Steuerfreies Existenzminimum: regelmäßige Anpassung
Die Bundesregierung passt den steuerlichen Freibetrag immer wieder an. Grundsätzlich steht der Begriff des Existenzminimums mit der Sicherung des Grundbedarfs, den ein Mensch zum Überleben braucht. Dazu gehören Nahrung, Kleidung und auch eine Wohnung. Je nach Gesellschaft wird die Höhe dieses Wertes angesetzt. Es besteht heute auch die Ansicht, dass neben dem reinen physischen Existenzminimum jeder Mensch am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können muss. Ein steuerfreies Existenzminimum darf nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht geringer ausfallen als das Sozialhilfeniveau. Auf diesen sogenannten Grundfreibetrag fällt die Einkommenssteuer nicht an. Der Existenzminimumbericht wird seit 1995 alle zwei Jahre von der Bundesregierung veröffentlicht. Das steuerfreie Existenzminimum und Berechnungsgrundlagen bilden den Wert für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Dinge des täglichen Bedarfs, Wohnung, Heizkosten und Kranken- und Pflegeversicherung.
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